| Kooperation oder Konfrontation - eine
der entscheidenden Fragen im Umgang mit den Ermittlungsbehörden.
Im klassischen Strafprozess ist die Auseinandersetzung mit Staatsanwaltschaft
und Gericht der Hauptverhandlung vorbehalten. Im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht
lautet die Zauberformel: Verständigung ohne Hauptverhandlung. Ziel
ist also die Verlagerung des Streits in die frühe Phase des Ermittlungsverfahrens.
Strafverteidigung fängt jedoch nicht erst an, wenn
die Ermittlungsbehörden die Ermittlungen aufgenommen haben. Werden
strafrechtliche Problemfelder erkannt, ist es höchste Zeit einen
Verteidiger aufzusuchen. Präventivberatung gehört heute zum
alltäglichen Geschäft des Wirtschaftsstrafrechtlers.
Meine Schwerpunkte:
- Insolvenzstrafrecht
- allgemeines Wirtschaftsstrafrecht
- Steuerstrafrecht
- Verstösse gegen gewerbliche Schutzrechte
- Straftaten im Zusammenhang mit illegaler Beschäftigung
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